Schützen pawlowsche Hunde die heilige Kuh?

Kaum versucht eine Landesregierung oder ein Teil davon, die inzwischen über ein Jahrzehnt währenden Sünden im Umgang mit dem Wolf auch nur ansatzweise in den Griff zu bekommen, sind die ahnungslosen Kläffer des sinnfreien Wolfsschutzes zur Stelle. Nicht, dass es ihnen um das Wohl der Landbevölkerung, den Erhalt der Landschaft oder gar das mantragleich dem Städter vorgetragene Tierwohl ginge.

NEIN - es geht um ihre heilige Kuh - Canis lupus, der via Sachsen den Weg zurück nach Deutschland gefunden hat und zweifelsfrei in der Lausitz das Landleben als solches und die Weidetierhaltung im Besonderen in Frage stellt. Dass es hier nicht nur um extensive Landwirtschaft und artgerechte Tierhaltung, sondern auch um Naturschutz und Landschaftserhalt geht, passt nicht in Denkmodelle, die alleine auf den Wolf fixiert sind. Wer es wagt, den Wolf und seine Ausbreitung auch nur anzutasten, löst augenblicklich Hassreflexe aus, die rationales Denken wirksam verhindern.

Was da der Öffentlichkeit pünktlich zum 4. Advent auf den medialen Gabentisch gelegt wurde, bedarf mit Sicherheit noch an vielen Punkten zuerst gröbster Fehlerbereinigung, bevor es als, so das Wortmonster,

„Wolfsmanagementverordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (Sächsische Wolfsmanagementverordnung – SächsWolfMVO)“

im Freistaat zu einem sowohl Wolf als auch Landbevölkerung wie Weidetierhaltern angemessenen Umgang miteinander verhelfen kann. Bis dahin ist mit Sicherheit noch ein sehr weiter Weg. Zu viele Fehler, die sich seit Beginn wie ein roter Faden durch die Wolfsmanagementpläneziehen, finden sich in diesem Papier wieder.

So haben es die öffentlich rechtlichen Medien schon in ihrer Überschrift mit dem Titel: „sachsen-wolf-abschuss-verordnung“ versehen, um gleich mal zu zeigen, wie man sich Berichterstattung und Kommentare zu diesem Projekt denn vorstellt. Die Claqueure fanden sich dort auch gleich mit sinnfreien Kommentaren und werden pflichtgemäß zitiert.

Der grünen Opposition im Landtag hat es natürlich eine Pflichtübung zu sein, zur Seelenpflege der eigenen Klientel gegen das vermeintlich ruchlose wie aber längst überfällige Vorhaben der Landesregierung zu zetern. Dabei erneut das Märchen vom bösen Wolf aus der Mottenkiste zu zerren, ist intellektuelles Fasten in der Adventszeit.

Dass Funktionäre einschlägiger NGO’s deutlich mehr der Wahrung der Spendeneingänge als dem tatsächlichen Naturschutz vor Ortverpflichtet sind, weiß man nicht erst seit Einführung von Spendenbuttons und vorweihnachtlichen Bettelbriefen. Manch ehrenamtlicher Naturschützer ihrer Basis hat diesen Drückerkolonnen bereits den Rücken gekehrt. Wes Geistes Kind man beim BUND ist, verrät bereits das Ansinnen, die dringend erforderliche „Entnahme“ auffälliger Wölfe sei doch so zu gestalten, dass diese anschließend in Gehegen unterzubringen seien. Wer nimmt denn bitte die daraus folgenden Anzeigen wegen multipler Verstöße gegen Natur- und Tierschutzgesetz entgegen? Dieser Verband hat sich bereits vor Beginn jeglicher Anhörung aus dem Kreis ernstzunehmender Teilnehmer verabschiedet.

Der jetzt der Öffentlichkeit präsentierte Entwurf ist ein Anfang. Er bedarf noch intensiver Zusammenarbeit mit Sachkundigen wie Betroffenen, damit daraus eine Lösung wird, die in Sachsen Weidetierhaltung, Natur- und Landschaftsschutz und den Wolf erhält. Die seit Beginn eines selten glücklichen Wolfsmanagements gemachten Fehler sind unschwer zu erkennen und in einer fertigen Verordnung zwingend zu vermeiden. Dass dies nicht immer einfach ist, beweist die heute gültige Wolfsverordnung in Brandenburg, die sich von einem konstruktiven und entwicklungsfähigen Entwurf bis zu ihrer Verabschiedung zu einem Verordnungspapiertiger entwickelt hat, mit dem keiner der Beteiligten, geschweige denn der Betroffenen glücklich sein kann.

Es hat den Sachsen immer gut angestanden, die Fehler der Preußen nicht nachzumachen.